Senat genehmigt Neubau für Entwicklungsministerium
Der Senat hat den Bebauungsplan für einen Campus des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beschlossen. Neben dem Neubau werden auch die denkmalgeschützten Gebäude Deutschlandhaus und Europahaus planungsrechtlich gesichert.
Der Berliner Senat hat am 2. Juni den Bebauungsplan 2-64 beschlossen, der die rechtliche Grundlage für den Neubau des Entwicklungsministeriums (BMZ) schafft. Damit entsteht auf dem Campus ein modernes Gebäude für die Bundesbehörde. Gleichzeitig werden die beiden unter Denkmalschutz stehenden Nachbargebäude – das Deutschlandhaus und das Europahaus – planungsrechtlich geschützt. Das Projekt ermöglicht eine Nachnutzung des Areals und stärkt den Standort Mitte als Bundesbehördenzentrum.