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rbb24 – Berlin · · vor 1 Woche

OVG: Corona-Soforthilfen teilweise zurückzahlen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden: Drei Unternehmen müssen Corona-Soforthilfen zurückzahlen. Grund sind nachträglich geänderte Richtlinien.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat ein Urteil zu den Corona-Soforthilfen gefällt: Drei Brandenburger Unternehmen müssen die gewährten Hilfen zurückzahlen. Das Gericht begründet die Entscheidung mit kurzfristig geänderten Auszahlungsrichtlinien, die zu Unklarheiten führten. Das Urteil könnte Auswirkungen auf ähnliche Fälle in Berlin und Brandenburg haben.