rbb24 – Berlin
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vor 10 Stunden
Gericht: AfD-Fraktionschef darf nicht in gehobenen Dienst
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden: Ein AfD-Fraktionsvorsitzender kann nicht in den gehobenen Dienst aufsteigen. Eine Berufung lehnte das Gericht ab.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Rechtsstreit entschieden und einem AfD-Fraktionsvorsitzenden den Aufstieg in den gehobenen Dienst verwehrt. Das Gericht lehnte eine Berufung des Politikers ab. Die Entscheidung ist ein Sieg für die Berliner Verwaltung, die gegen die Beförderung vorgegangen war. Damit bleibt die Regelung bestehen, dass Mitglieder der AfD-Fraktion nicht automatisch auf höhere Positionen in der Berliner Verwaltung aufsteigen können.