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rbb24 – Berlin · · vor 20 Stunden

Diskriminierung im Schwimmkurs: Berlin zahlt Schmerzensgeld

Eine nicht-binäre Person wurde aus einem städtischen Schwimmkurs ausgeschlossen – jetzt erhält sie Schadensersatz. Ein Sieg gegen Diskriminierung in Berlin.

Berlin zahlt einer nicht-binären Person Schmerzensgeld nach deren Ausschluss aus einem Schwimmkurs. Der Schwimmunterricht war wegen des Geschlechtseintrags verweigert worden – offenbar weil die Person nicht in die Kategorien "männlich" oder "weiblich" passte. Das Bezirksamt akzeptierte die Beschwerde und erkannte die Diskriminierung an. Der Fall zeigt, dass Berlins städtische Einrichtungen ihre Aufnahmekriterien überdenken müssen. Für Betroffene ist das Urteil ein wichtiges Signal gegen Ausgrenzung.