rbb24 – Berlin
·
·
vor 3 Wochen
CSD-Attentäter: Gericht bescheinigte "Reifeverzögerung"
Der mutmaßliche Attentäter vom CSD im Mai wurde trotz seines Alters von 21 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Gericht begründete dies mit einer attestierten "Reifeverzögerung".
Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day im Mai wird nun heftig darüber diskutiert, warum der Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, obwohl er bereits 21 Jahre alt war. Das Gericht bescheinigte dem Angeklagten eine sogenannte "Reifeverzögerung", die eine Anwendung des Jugendstrafrechts rechtfertigte. Die Entscheidung löst in Berlin eine breite Debatte über die Angemessenheit des Urteils aus.