CSD-Anschlag: Urteil gegen Abdul B. nicht rechtskräftig
Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den mutmaßlichen Attentäter des CSD-Anschlags. Die Staatsanwaltschaft geht in Berufung – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Amtsgericht Tiergarten hat im Mai 2026 ein Urteil gegen Abdul B. gefällt, den mutmaßlichen Attentäter des CSD-Anschlags. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, weshalb es noch nicht rechtskräftig ist. Nach mehreren Monaten Haft wurde B. inzwischen fregelassen. Das Verfahren geht damit in die nächste Instanz.